Projekt soll behinderte Mütter aus Isolation befreien

Dortmund (dpa) - Behinderte und chronisch kranke Mütter in Nordrhein-Westfalen sollen künftig nicht mehr in die Isolation abgleiten. Ein neues Modellprojekt «Mütter mit Behinderungen» solle landesweit auf die Betroffenen aufmerksam machen sowie die Integration behinderter Frauen mit Kindern fördern, teilte der Landesverband der Mütterzentren NRW in Dortmund mit.

Das auf zwei Jahre angelegte Projekt werde unter anderem von der «Aktion Mensch» mit knapp 180 000 Euro gefördert. Rund 55 000 Euro müssten noch aufgebracht werden. Örtliche Arbeitskreise für Mütter mit körperlichen Behinderungen - wie zum Beispiel Blind- oder Taubheit - sollen gegründet und langfristig von den Betroffenen selbst fortgeführt werden, sagte Projektleiterin Christiane Rischer. Der vor elf Jahren gegründete, ehrenamtlich geführte Landesverband ist ein Zusammenschluss von 45 Mütterzentren in Nordrhein-Westfalen.

Keine Kürzung der Renten-Zuschüsse für Behinderte

BERLIN: Das Bundesarbeitsministerium hat einen Bericht der "Bild"-Zeitung zurückgewiesen, wonach die Bundesregierung zur Deckung der Kosten für die Hartz-Kommission zur Reform der Bundesanstalt für Arbeit die Zuschüsse zu den Rentenbeiträgen von Behinderten kürzen will. Alle Zuschüsse würden gezahlt, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin. Nach seinen Angaben fallen durch die Kommission Kosten von rund einer Million Euro an, die aus dem verabschiedeten Haushalt finanziert werden müssen. Laut "Bild" erfolgt die Einsparung dieser Summe vollständig bei den "Zuschüssen zu den Rentenversicherungsbeiträgen der in Werkstätten beschäftigten Behinderten". Dem Ministeriumssprecher zufolge wurde dieser Hausshaltstitel aber nur gewählt, weil die veranschlagten Gelder nicht komplett ausgeschöpft werden. Nach Ansicht der Haushaltsfachleute sei darin noch Luft, betonte der Sprecher. Die Kommission unter Vorsitz des VW-Vorstandsmitglieds Peter Hartz soll Reformvorschläge für die neue Bundesanstalt für Arbeit entwickeln./cax/FP/av

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"Verstoß gegen das Grundgesetz"

Es ist sehr lobenswert, dass Politiker wie unser Bundespräsident Johannes Rau, Bundeskanzler Gerhard Schröder und Bundestagspräsident Thierse sich der Stiftung Himmelsthür angenommen haben und Herr Thierse sogar die Schirmherrschaft für die Gründungsversammlung übernommen hat. Da ich selbst in einer Behinderteneinrichtung arbeite, kann ich auch sagen, dass für die behinderten Menschen in unserem Land viel getan wird. Doch wie überall gibt es auch hier Missstände, die es zu verbessern gilt.

Herr Thierse hat darauf hingewiesen, der Bundestag befasse sich zurzeit mit der Beratung eines Gleichstellungsgesetzes für behinderte Menschen. Ziel sei es, 6,6 Millionen Behinderten in Deutschland allgemeine Hindernisse aus dem Weg zu räumen, damit sie ihr Leben leichter und lebenswerter gestalten können.

Das ist ein sehr guter Vorsatz. Aber Politiker sind auch nur Menschen, denen etwas entgehen kann. In unserem Grundgesetz steht geschrieben, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Einem behinderten Menschen in einer Werkstatt für Behinderte (Lebenshilfe Einrichtungen) steht ein monatliches Grundgehalt von 165 Mark zu. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass jedem Häftling in einer Justizvollzugsanstalt ein Mindestlohn von 200 Mark zusteht. Ist der behinderte Mensch da nicht benachteiligt?

Das Fernsehen brachte vor einiger Zeit einen Bericht, wo ein Fahrer eines Kleinbus-Unternehmens sich an einer behinderten Frau, die er nach Hause transportieren musste, an mehrern Tagen sexuell vergangen hat. Es wurde darauf hingewiesen ,,dass der Fahrer nur die Hälfte der Strafe bekam, weil nach unserem Gesetz es für strafmildernd angesehen wird, wenn das Opfer sich nicht wehren kann. Auch darin sehe ich einen Verstoß gegen das Grundgesetz. Ich wäre dem Bundestagsabgeordneten aus unseren Wahlkreisen, der sich dieser Sache annimmt, sehr dankbar.  

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Rehabilitation im Rollstuhl

Menschen mit Rückenmarksverletzungen, bei denen das Rückenmark nicht völlig zerstört wurde, können oft ihre Beine bewegen und auch langsam gehen. Oft sind sie jedoch trotzdem auf den Rollstuhl angewiesen, weil beim Gehen zu starke Rückenschmerzen auftreten. Doch die Nachteile des Rollsthuhls liegen auf der Hand: Inaktivität lässt Beinmuskeln verkümmern und führt häufig zu Verspannungen in Armen und Schultern. Kanadische Forscher versuchten nun, diese Probleme mit einem neu entworfenen Rollstuhl zu beseitigen.

Nicht mit den Armen, sondern mit den Beinen wird gerollt

Der neue Rollstuhl sieht nicht wesentlich anders aus, der Antrieb kommt allerdings hauptsächlich von den Beinen. Dabei wird die fest montierte Fußplatte eines konventionellen Rollstuhls durch eine bewegliche ersetzt. Zugleich montierten die Forscher einen Kraftübertragungsmechnismus auf Kniehöhe. Diesen verbanden sie durch eine gewöhnliche Fahrradkette mit den Rädern. Das hat gegenüber einem Fahrrad den Vorteil, das man kein Pedal bedienen, sondern nur nach vorne stoßen muss. Viele Patienten können nämlich keine koordinierten Beinbewegungen ausführen. Bei anderen Patienten kann die Beinaktivität durch künstliche elektrische Signale angeregt werden. Diese Funktion kann in die Rückenlehne des Rollstuhls eingebaut werden. Notwendig wird diese Therapie häufig nach Schlaganfällen, bei Verletzungen oder angeborenen Fehlbildungen des Rückenmarks, bei Parkinsonerkrankungen oder auch nach einem Bruch des Hüftgelenks auf.

Kranke und Gesunde untersucht

Jetzt untersuchten die Wissenschaftler der Universität Edmonton unter der Leitung von Richard Stein wie Kranke mit der neuen Rollstuhl-Technik konkret zurecht kommen. Für die Studie wurden 35 Versuchspersonen angeworben, die drei verschiedenen Charakteristiken entsprechen mussten. Die erste Gruppe umfasste Teilnehmer, die ihre Beine aus eigenen Stücken bewegen und – wenn auch unter Mühen – gehen konnten. Bei der zweiten Gruppe gelangen Beinbewegungen nur durch Zuhilfenahme von elektronischen Hilfsmitteln. "Gehen war ihnen aber auch mit diesen Hilfen nicht möglich", erklärt Stein. Die Kontrollgruppe bestand aus gesunden Personen. Die Ergebnisse erschienen nun in der aktuellen Ausgabe des Fachjournals Archives of Physical Medicine and Rehabilitation.

Ein Mal gehen, zwei Mal rollen

"Zuerst mussten alle Teilnehmer ein Trainingsprogamm mit dem neuen Rollstuhl absolvieren", erklärt Stein den Ablauf. Danach wurden sie mehrmals auf einen 200 Meter langen Testparcours geschickt. Dasselbe versuchten sie dann nochmals mit einem normalen Rollstuhl Vor und nach den Tests maßen die Forscher den Pulsschlag und den Sauerstoffgehalt der Atemluft ihrer Teilnehmer. Außerdem wurde die Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Aus all diesen Werten errechneten die Forscher den so genannte physiologischen Kosten-Index der jeweiligen Fortbewegungsart. Dabei wird der Herzschlag pro erzielter Geschwindigkeit ermittelt. Dies zeigt, zu welchem Preis die Geschwindigkeit erreicht wurde.

Gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis

In der Gruppe, die sich beim Gehen schwer tat, schnitt der neue Rollstuhl besonders gut ab. "Ein besonderer Anreiz das Hilfsmittel zu verwenden", freut sich Stein. "Wir hoffen so, ein Übungsprogramm für die Beine in das tägliche Leben der Betroffenen integrieren zu können." Aber auch diejenigen, die auf elektronische Hilfsmittel angewiesen waren, waren mobiler unterwegs. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis zwischen Kraftaufwand und erreichter Geschwindigkeit verdoppelte sich gegenüber dem Einsatz von konventionellen Rollstühlen. Auch Gesunde konnten sich mit dem neuen Rollstuhl "effizienter bewegen".

Nicht für jeden geeignet

Probleme beim Umstieg auf den neuen Rollstuhl zeigen sich, wenn die Patienten gleichzeitig unter Muskelschwäche und unter Muskelkrämpfen litten. Tests an größeren Patientengruppen sollen nun zeigen, für welche Menschen der neue Rollstuhl besonders geeignet ist. Dabei soll auch geprüft werden, ob eine längerfristige Anwendung die Muskeln nachhaltig stärken kann und wie stark die Rehabilitation gefördert wird.

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