Kleinwüchsige für verändertes Schwerbehindertengesetz

Der Bundesselbsthilfeverband Kleinwüchsiger Menschen (VKM) hat Änderungen bei der Anerkennung von Kleinwuchs als Behinderung verlangt. Kleinwuchs bis zu einer Körpergröße von 1,50 müsse als Schwerbehinderung anerkannt werden, forderte der Verband anlässlich seines Bundeskongresses in Darmstadt.

Nach dem Schwerbehindertengesetz würden Menschen bis zu einer Körpergröße von 1,39 Metern als kleinwüchsig gelten. In Deutschland leben nach Verbandsangaben rund 100 000 kleinwüchsige Menschen.

Der VKM setzt sich außerdem dafür ein, dass die Betroffenen Zuschüsse für behindertengerechte Autos erhalten. Spezialsitze, verlängerte Pedale und Schaltungen kosteten oft so viel wie der Neuwagen an sich, sagte Dieter Fendel von der Selbsthilfeorganisation. Bisher müsse ein großer bürokratischer Aufwand betrieben werden, um Zuschüsse zu erhalten. Zudem würden sie nur Kleinwüchsigen genehmigt, die im Berufsleben stehen oder eine Ausbildung absolvieren.

Der Bundeskongress, zu dem bis Freitag rund 110 Teilnehmer erwartet werden, beschäftigt  sich mit                              dem Thema Gesundheitsprävention.

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Verbietet Missouri die Hinrichtung geistig Behinderter ?

Jefferson City/USA. (AP) - Das Parlament des US-Staats Missouri hat ein Verbot von Hinrichtungen geistig Behinderter gebilligt. Ein entsprechendes Verbot gilt bereits in 14 weiteren der insgesamt 38 US-Staaten, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann. Ein bestimmter Mindest-Intelligenzquotient wird in der Vorlage nicht genannt. Sie betrifft Personen, deren «allgemeine Handlungsfähigkeit bedeutend eingeschränkt» ist und deren Intelligenz «deutlich unter dem Durchschnitt» liegt. Außerdem muss ihr Zustand bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahres festgestellt worden sein.

Gouverneur Bob Holden erklärte am Freitag, er stimme mit dem Inhalt des Gesetzentwurfs überein, doch müsse er ihn noch prüfen, bevor er ihn unterzeichne. Seit Wiedereinführung der Todesstrafe in Missouri 1989 wurden dort 49 Menschen hingerichtet. Das Oberste Gericht der USA prüft derzeit, ob die Hinrichtung geistig Behinderter gegen die Verfassung verstößt, die grausame Strafen verbietet.

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Baden-Württemberg und Hessen klagen gegen Kassenausgleich

Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Stuttgart/Wiesbaden (AP)

Baden-Württemberg und Hessen haben eine Klage gegen den Risikostrukturausgleich innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Bundesverfassungsgericht angekündigt. Der Stuttgarter Ministerpräsident Erwin Teufel sagte am Mittwoch: «Wir werden vergewaltigt zu perversen Ausgleichsleistungen.» Das bestehende System der Ausgleichszahlungen unter den Versicherungen sei verfassungswidrig. Durch den bestehenden Ausgleich flössen über zwei Milliarden Mark aus Baden-Württemberg ab.

       Der hessische Ministerpräsident Roland Koch sagte in Wiesbaden, mit dem Gang nach Karlsruhe ziehe das Land die Konsequenzen aus dem immer «größer werdenden Chaos» in der Gesundheitspolitik der rot-grünen Bundesregierung. Dies werde allein schon durch den Streit innerhalb der Koalition über die Einführung und Rücknahme eines Mindestbeitragssatzes dokumentiert. «Kosten und Beiträge galoppieren in nicht mehr verantwortender Weise davon.» Teufel sagte während einer Debatte im Stuttgarter Landtag: «Wir zahlen, und die Nehmerländer haben günstigere Beiträge.»

       Die Stuttgarter CDU/FDP-Landesregierung hatte bereits im Juli vergangenen Jahres den Gang nach Karlsruhe angekündigt. Sie stützt ihre Klage auf ein Rechtsgutachten des Juristen Ferdinand Kirchhof von der Universität Tübingen. Demnach ist das Ausgleichssystem in der vorliegenden Form verfassungswidrig, weil die Transfers zwischen den Krankenkassen verschiedener Bundesländer und auch dem Bund erzwungen werden. Der Bund könne einem Land nicht vorschreiben, Zahlungen an den Bund oder an andere Länder zu leisten. Das verstoße gegen die deutsche Finanzverfassung.

       Teufel rechnete damit, dass nach der Beitragsanhebung bei einzelnen Krankenkassen auch langfristig höhere Kosten auf die Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Renten- und Pflegeversicherung hinzukommen.

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Delfin-Therapie in Deutschland !

Die so genannte Delfin-Therapie ist jetzt auch in Deutschland möglich. Eine entsprechende Behandlung für autistische sowie geistig und körperlich schwer behinderte Kinder werde gegenwärtig von der Universität Würzburg gemeinsam mit dem Tiergarten Nürnberg erprobt, berichtet die Zeitschrift «Der Kassenarzt».

Interessierte Eltern können sich den Angaben zufolge bei der Universität Würzburg melden, allerdings ist das Programm für 2001 schon ausgebucht.

Delfine beeinflussen dem Bericht zufolge gerade autistische Kinder durch ihr ständig wechselndes Spiel sehr positiv und wirken als «Eisbrecher», um in die Welt der kontaktgestörten Kinder vorzudringen. Weltweit werden Delfine vor allem in den USA, aber auch in Israel, der Ukraine, Mexiko, Schweden und Italien eingesetzt. Bereits im Altertum wurde die menschenfreundliche Art der Tiere beschrieben. Die Forscher in Nürnberg und Würzburg warnen allerdings vor überzogenen Erwartungen an die Therapie: Sie sei immer nur eine Ergänzung zu anderen Heilmethoden.

In das Programm in Nürnberg werden Kinder im Alter von fünf bis zehn Jahren aufgenommen, bei denen hochgradige Kommunikations- und Kontaktstörungen vorliegen, heißt es weiter. Erwartet werden ein kurzer Brief, in dem die Eltern das Kind beschreiben sowie ein medizinisch-psychologischer Befund und ein Bild des Kindes. Die Familien tragen die Kosten für die Unterbringung.

Information: Universität Würzburg, Lehrstuhl Sonderpädagogik I, zu Händen Dr. Erwin Breitenbach, Wittelsbacherplatz 1, 97074 Würzburg

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