Freistaat will Gesetz zur Gleichstellung schaffen:
Signal für die Integration behinderter Menschen
Grüne bezeichnen die Ankündigung als „überfällig“
Der SPD geht die Initiative hingegen nicht weit genug

MÜNCHEN (ddp). – Bayern will ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte auf den Weg bringen. Das Gesetz soll in dieser Legislaturperiode im Landtag vorgelegt werden, sagte Sozialministerin Christa Stewens gestern nach einer Kabinettssitzung in München.

Sie betonte, das klare Bekenntnis zur Notwendigkeit eines bayerischen Gleichstellungsgesetzes sei ein gesellschaftliches Signal für ein menschliches und soziales Bayern. Zwar habe die Integration von behinderten Menschen bereits große Fortschritte erzielt. Aber es bestehe weiter Handlungsbedarf etwa bei der Mobilität und der beruflichen Integration. Stewens sagte, entscheidend für eine uneingeschränkte Teilhabe am täglichen Leben sei die Verbesserung der Mobilität. Für die Zukunft sei deshalb vorgesehen, die barrierefreien öffentlichen Verkehrsmittel verstärkt zu fördern.

Das Kabinett beschloss zugleich 15 Eckpunkte bayerischer Behindertenpolitik, die die Richtschnur für das Gleichstellungsgesetz bilden sollen. Anliegen sei dabei die Stärkung der Fähigkeit von Menschen mit Behinderung, ihr Leben selbst zu gestalten.

Nach Ansicht der SPD reichen die Eckpunkte aber nicht aus. „Um wirkliche Verbesserungen zu erreichen, braucht es ein Gesetz“, sagte die Behindertensprecherin der SPD-Fraktion, Christa Steiger. Sie forderte die Staatsregierung auf, dem Gesetzentwurf zuzustimmen, den die SPD eingebracht habe. Darin wird unter anderem der gemeinsame Kindergartenbesuch und Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung gefordert, wenn Eltern dies wollen.

Die Sozialexpertin der Grünen-Fraktion, Theresa Schopper, bezeichnete ein Gleichstellungsgesetz als überfällig. Sie freue sich, dass nun den langjährigen Forderungen der Behindertenverbände und der Opposition entsprochen werde. Die Staatsregierung habe sich aber mit dem Hinweis auf verfügbare Haushaltsmittel ein Hintertürchen offen gelassen. Die Grünen würden deshalb sehr genau darauf achten, dass es nicht bei der Ankündigung bleibe. Verzögerungen dürfe es nicht mehr geben

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Arbeitgeberanteil zur Kranken- und Pflegeversicherung auszahlen

Müller für zusätzliche Gesundheitsvorsorge

Berlin (AP)

Ähnlich wie bei der Rente sollen sich alle gesetzlich Versicherten nach Vorstellung von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller auch eine zusätzliche private Gesundheitsvorsorge neben der Krankenkasse aufbauen. Einen entsprechenden Vorschlag bestätigte eine Ministeriumssprecherin am Samstag. Er ist im «Wirtschaftsbericht 2001» enthalten, den Müller am Dienstag in Berlin vorstellen will.

Danach sollen die Arbeitgeber ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung den Beschäftigten künftig als Lohn auszahlen. «Diese finanziellen Mittel müssten für den Aufbau einer privaten Vorsorge genutzt werden», zitiert die «Berliner Zeitung» aus dem Bericht. «Dann könnte auch in der Kranken- und Pflegeversicherung ein Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge gelingen.» Ohne Korrekturen am derzeitigen System drohe ein gravierender Anstieg der Beiträge.

Die Sprecherin nannte den Vorschlag eine von verschiedenen Lösungsmöglichkeiten angesichts der demographischen Entwicklung. Außerdem würden die Beiträge damit von der Lohnentwicklung abgekoppelt.

Müllers Vorstoß entspricht Vorstellungen der Ärztevereinigung Marburger Bund, die von AOK-Seite abgelehnt werden. Seit Wochen wird zudem über Pläne des Kanzleramts spekuliert, nach der Wahl 2002 eine drastische Gesundheitsreform anzupacken. Die Bundesregierung bestätigte die Existenz eines als unverbindlich bezeichneten Arbeitspapiers, das verschiedene Optionen enthalte.

Zunächst sollten aber die Ergebnisse des Runden Tischs bei Gesundheitsministerin Ulla Schmidt abgewartet werden. Während die Ministerin sich bedeckt hält, lehnt die SPD-Fraktionsspitze eine Trennung zwischen Grundversorgung und privater Zusatzvorsorge ab.

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Das ändert sich zum 1. Juli 2001

Renten steigen - Rabattgesetz wird später als geplant aufgehoben

Berlin (AP)

Ab 1. Juli bekommen die Rentner und Rentnerinnen in Deutschland mehr Geld. Die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden auch in diesem Jahr zu diesem Termin angepasst. In Westdeutschland steigen sie um 1,91 Prozent, in Ostdeutschland um 2,11 Prozent. Nach 45 Versicherungsjahren und Durchschnittverdienst liegen die Renten dann im Westen bei 2.058 Mark (1.052 Euro), im Osten bei 1.791 Mark (916 Euro).

       Etwa 7,9 Millionen Rentnerinnen, die Kinder erzogen haben, erhalten ab nächsten Monat ebenfalls mehr Geld. Pro Kind werden in den alten Ländern monatlich 93 Pfennig mehr gezahlt (49,51 Mark oder 23 Euro). In den neuen Ländern gibt es einen Zuschlag von 89 Pfennig (43,15 Mark oder 22 Euro). Die Kriegsopferrenten werden um 1,91 Prozent (West) und 2,26 Prozent (Ost) angehoben. Zeitgleich mit den Renten werden auch die Regelsätze und Grundbeträge in der Sozialhilfe angehoben, und zwar um 1,91 Prozent.

       Die ursprünglich ebenfalls zum 1. Juli geplante Aufhebung des Rabattgesetzes verzögert sich dagegen. Das aus dem Jahr 1933 stammende Gesetz verbietet es, einzelnen Kunden Preisnachlässe von mehr als drei Prozent des ausgeschriebenen Preises zu gewähren. Mit Kunden über den Preis zu verhandeln, war den Anbietern offiziell bislang nicht gestattet. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums soll das Rabattgesetz nun im August abgeschafft werden.

       Eine Reihe von Neuregelungen zum 1. Juli soll die Eingliederung behinderter Menschen erleichtern. So können Betroffene, die staatliche Leistungen empfangen, stärker mitbestimmen, wofür das Geld verwendet wird. Behinderte können außerdem schneller Rehabilitationen in Anspruch nehmen. Behinderte Frauen sollen besonders gefördert werden. Arbeitgeber müssen etwa bei der Beschäftigung Schwerstbehinderter eine Pflichtquote für Frauen berücksichtigen.

       Gehörlose haben künftig zum Beispiel bei Arztbesuchen oder Behördengängen Anspruch auf einen Gebärdensprach-Dolmetscher, der ihnen auch bezahlt wird. Behinderte können Sachleistungen künftig auch im Ausland in Anspruch nehmen, wenn sie dort bei gleicher Qualität und Wirksamkeit preiswerter sind. Außerdem wird zur Jahresmitte Künstlern und Publizisten der Zugang zur Krankenversicherung der Rentner erleichtert.

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