Auswirkungen einer institutionellen Unterbringung auf die Sexualität physisch eingeschränkter Menschen

Die schwerwiegenste Beschneidung ihrer Unabhängigkeit erfahren physisch und intellektuell eingeschränkte Menschen in der Heimbetreuung. Hier werden sie wie Kinder behandelt, Verantwortung wird ihnen kaum überlassen, besonders auch die sexuellen Gefühle haben zu leiden.

Besonders Menschen mit einer sehr schweren physischen Beeinträchtigung haben geringe Möglichkeiten ihre eigene Sexualität zu entdecken und zu entwickeln, weil sie in ihrer Mobilität und Kommunikationsfähigkeit eingeschränkt sind, bestimmte Informationsdefizite haben und ihre Intimsphäre teilweise zerstört wird, durch die zukommende Pflege und Versorgung.

Für einige physisch und intellektuell eingeschränkte Menschen sind Hilfeleistungen durch das Personal, wie Waschen, Wickeln, Toilettengang die einzige (körperliche) Kontaktmöglichkeit.

Das Personal in institutionellen Einrichtungen nimmt eine Machtposition ein, die die Sexualität der Heimbewohner ignoriert und ihre individuelle Freiheit einschränkt. Sexuelle Beziehungen anzubahnen ist fast unmöglich, häufig versucht auch hier das Personal dies zu unterbinden.

Es ist sicherlich erschreckend wie viele physisch und intellektuell eingeschränkte Menschen in der BRD in einem Heim untergebracht sind. Da sich die Situation in unserem Land aber so stellt, wäre es wünschenswert, wenn es liberalere Einrichtungen gäbe, die sich der Sexualität motorisch eingeschränkter Menschen öffnen, besonders die MitarbeiterInnen sind hier gefordert.

Ein positives Beispiel sehe ich in der Spastikerhilfe Berlin e. G. (SHB), die eine Konzeption zur sexuellen Selbstbestimmung physisch eingeschränkter Menschen erstellt haben.

So muss es Aufgabe der MitarbeiterInnen sein, sich die Sexualität der BewohnerInnen bewusst zu machen. Es ist zu beachten, dass egal welche Formen der Sexualität gewählt oder entwickelt werden, diese nicht kontrolliert noch in Frage gestellt werden.

Eine Grundvoraussetzung ist auch die Ermöglichung eines eigenen Zimmers, das keine Sanatoriums-Atmosphäre haben sollte.

Primär vor dem Recht der Sexualität steht aber das Recht auf Intimsphäre. Da viele HeimbewohnerInnen diese nie erfahren haben, ist es wichtig, dass dieses Gefühl gestärkt und im Umgang mit anderen und sich selbst sensibilisiert wird.

Auch wenn ein/e HeimbewohnerIn verbal oder gestisch das Bedürfnis nach sexueller Stimulation oder Befriedigung äußert, dürfen diese nicht von den MitarbeiterInnen ignoriert werden.

Die Hilfe zur Sexualität kann entweder bedeuten, dass der physisch eingeschränkte Mensch entweder an sexuelle Hilfsmittel herangeführt wird. Es kann sein, dass das Zeigen und Erklären eines solchen Hilfsmittel genügt, eventuell muss man die Anwendung aber auch zusammen ausprobieren und üben.

Ist die motorische Einschränkung so schwer, dass ein solches Gerät nicht allein benutzt werden kann, muss dies manchmal auch ein/e MitarbeiterIn machen.

Auch Paare bitten möglicherweise um aktive Hilfe zur Sexualität. Diese Hilfe ist nicht immer unproblematisch, schließlich stehen MitarbeiterIn und HeimbewohnerIn doch in einem Abhängigkeitsverhältnis und der/die MitarbeiterIn könnte seine/ihre Machtposition ausnutzen. Deshalb ist es ratsam, diese Hilfe von einer fremden Person außerhalb des Heimes leisten zu lassen.

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