Auswirkungen
einer institutionellen Unterbringung auf die Sexualität
physisch eingeschränkter Menschen |
Die
schwerwiegenste Beschneidung ihrer Unabhängigkeit erfahren physisch
und intellektuell eingeschränkte Menschen in der Heimbetreuung. Hier
werden sie wie Kinder behandelt, Verantwortung wird ihnen kaum überlassen,
besonders auch die sexuellen Gefühle haben zu leiden.
Besonders Menschen mit einer sehr schweren physischen Beeinträchtigung
haben geringe Möglichkeiten ihre eigene Sexualität zu entdecken und
zu entwickeln, weil sie in ihrer Mobilität und Kommunikationsfähigkeit
eingeschränkt sind, bestimmte Informationsdefizite haben und ihre
Intimsphäre teilweise zerstört wird, durch die zukommende Pflege und
Versorgung.
Für einige physisch und intellektuell eingeschränkte Menschen sind
Hilfeleistungen durch das Personal, wie Waschen, Wickeln,
Toilettengang die einzige (körperliche) Kontaktmöglichkeit.
Das Personal in institutionellen Einrichtungen nimmt eine
Machtposition ein, die die Sexualität der Heimbewohner ignoriert und
ihre individuelle Freiheit einschränkt. Sexuelle Beziehungen
anzubahnen ist fast unmöglich, häufig versucht auch hier das
Personal dies zu unterbinden.
Es ist sicherlich erschreckend wie viele physisch und intellektuell
eingeschränkte Menschen in der BRD in einem Heim untergebracht sind.
Da sich die Situation in unserem Land aber so stellt, wäre es wünschenswert,
wenn es liberalere Einrichtungen gäbe, die sich der Sexualität
motorisch eingeschränkter Menschen öffnen, besonders die
MitarbeiterInnen sind hier gefordert.
Ein positives Beispiel sehe ich in der Spastikerhilfe Berlin e. G.
(SHB), die eine Konzeption zur sexuellen Selbstbestimmung physisch
eingeschränkter Menschen erstellt haben.
So muss es Aufgabe der MitarbeiterInnen sein, sich die Sexualität der
BewohnerInnen bewusst zu machen. Es ist zu beachten, dass egal welche
Formen der Sexualität gewählt oder entwickelt werden, diese nicht
kontrolliert noch in Frage gestellt werden.
Eine Grundvoraussetzung ist auch die Ermöglichung eines eigenen
Zimmers, das keine Sanatoriums-Atmosphäre haben sollte.
Primär vor dem Recht der Sexualität steht aber das Recht auf
Intimsphäre. Da viele HeimbewohnerInnen diese nie erfahren haben, ist
es wichtig, dass dieses Gefühl gestärkt und im Umgang mit anderen
und sich selbst sensibilisiert wird.
Auch wenn ein/e HeimbewohnerIn verbal oder gestisch das Bedürfnis
nach sexueller Stimulation oder Befriedigung äußert, dürfen diese
nicht von den MitarbeiterInnen ignoriert werden.
Die Hilfe zur Sexualität kann entweder bedeuten, dass der physisch
eingeschränkte Mensch entweder an sexuelle Hilfsmittel herangeführt
wird. Es kann sein, dass das Zeigen und Erklären eines solchen
Hilfsmittel genügt, eventuell muss man die Anwendung aber auch
zusammen ausprobieren und üben.
Ist die motorische Einschränkung so schwer, dass ein solches Gerät
nicht allein benutzt werden kann, muss dies manchmal auch ein/e
MitarbeiterIn machen.
Auch Paare bitten möglicherweise um aktive Hilfe zur Sexualität.
Diese Hilfe ist nicht immer unproblematisch, schließlich stehen
MitarbeiterIn und HeimbewohnerIn doch in einem Abhängigkeitsverhältnis
und der/die MitarbeiterIn könnte seine/ihre Machtposition ausnutzen.
Deshalb ist es ratsam, diese Hilfe von einer fremden Person außerhalb
des Heimes leisten zu lassen.
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