Erstes Forschungsinstitut für Multiple Sklerose eröffnet

Göttingen (dpa) - Das bundesweit erste Institut für Multiple-Sklerose-Forschung ist am Mittwoch in Göttingen eröffnet worden. An der neuen Einrichtung sollen die Mechanismen erforscht werden, die zu der charakteristischen Zerstörung der Nervenfasern und Nervenfaserscheiden bei dem Leiden führen.

«Wir wollen versuchen, Strategien zur Reparatur dieser Schäden zu entwickeln», sagte Prof. Ralf Gold aus Würzburg, der auf den Stiftungslehrstuhl Experimentelle Neuroimmunologie berufen wurde.

Nach Golds Angaben leiden etwa 120 000 Menschen in Deutschland an Multipler Sklerose. Sie sei die häufigste Erkrankung des Nervensystems und ihre Ursachen seien hundert Jahre nach der Entdeckung immer noch unklar. Nach wie vor fehle es an sicher wirksamen Therapien zur Eindämmung und Heilung. Es hätten sich jedoch in jüngster Zeit Hinweise verstärkt, dass die eigentliche Ursache der Multiplen Sklerose in einer Störung des körpereigenen Immunsystems liege.

Das neue Institut hat rund 50 Mitarbeiter. Außer sechs Göttinger Einrichtungen sind daran Forscher des Deutschen Primatenzentrums sowie Neurobiologen der Universität Bonn und der Charite Berlin beteiligt. Die Göttinger Universität hatte in einem öffentlichen Wettbewerb den Zuschlag für die Fördermittel in Höhe von 4,6 Millionen Euro von der Hertie-Stiftung erhalten.

Rollstuhlfahrer fühlen sich von Bahn diskriminiert

Winsen/Hannover (dpa) - Rollstuhlfahrer fühlen sich von der Bahn diskriminiert. Mit dem bevorstehenden Fahrplanwechsel zum 15. Dezember werde ihnen das Einsteigen in Züge auf einigen Bahnhöfen verwehrt, weil in den Doppelstockwagen der Regionalexpress-Linien keine Zugbegleiter mehr mitführen, sagte Werner Schuren vom Fahrgastverband Pro Bahn in Winsen.

Auf Grund der Wirtschaftlichkeit mute man Körperbehinderten in einzelnen Fällen zu, von einem anderen Bahnhof abzureisen, sagte Bahnsprecher Norbert Giersdorff. An mehr als 300 Bahnhöfen bundesweit werde jedoch der Mobilitätsservice der Bahn aufrechterhalten.

Auf Bahnhöfen wie Winsen/Luhe und Buchholz im Kreis Harburg sowie Bad Bevensen im Kreis Uelzen gebe es kein Servicepersonal, das die Hilfestellung übernehmen könnte.

Auf kleineren Bahnhöfen wie Winsen/Luhe und Buchholz im Kreis Harburg sowie Bad Bevensen im Kreis Uelzen ist dies nicht mehr der Fall. Dort gebe es kein Servicepersonal, das die Hilfestellung übernehmen könnte, sagte Schuren. Behinderte hätten somit zusätzliche Transportkosten von rund 60 Euro bis zum nächsten Bahnhof zu tragen. Dies sei nicht hinzunehmen. Mit dem Gleichstellungsgesetz sei die Bahn verpflichtet worden, verstärkt Barrieren für behinderte Fahrgäste abzubauen.

Behinderte Arbeitnehmer oft unterfordert

Waren (dpa) - Behinderte, die auch im ersten Arbeitsmarkt tätig sein könnten, haben es in den neuen Bundesländern immer noch schwer. Das sagte Anton Senner, Sprecher der Bundesarbeitsgemeinschaft Integrationsunternehmen in Klink (Mecklenburg-Vorpommern).

Zu viele dieser Menschen würden unter ihren Fähigkeiten in Behindertenwerkstätten beschäftigt. Es fehlten Projekte mit am Markt etablierten Firmen.

Eine entsprechende Gesetzesänderung setzten die zuständigen Integrationsämter in den Ländern bisher sehr zögerlich um, kritisierte Senner. Es gebe Wartezeiten zwischen sechs und achtzehn Monaten, wenn ein Unternehmer einen solchen Behinderten einstellen wolle oder eine so genannte Integrationsfirma gründen will. Am besten sei dies bisher in Sachsen gelungen, wo seit 1999 zahlreiche solche Firmen - in der Gastronomie, in der Landschaftspflege oder im Handwerk - entstanden seien.

In den Startlöchern stünden inzwischen auch Projekte in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, sagte Senner. Ein Sprecher des Schweriner Integrationsamtes wies die Kritik der zu langsamen Umsetzung zurück. Man halte sich an die Gesetze, die derart kompliziert seien, dass solche langen Wartezeiten entstünden. Im Nordosten arbeiteten inzwischen rund 190 Menschen in solchen Projekten, der Bedarf sei aber deutlich höher. Als positives Beispiel wurde die Schweriner Firma zagapu GmbH genannt, die im Zaun- und Gartenbau sowie Hausmeisterservice tätig ist.

Die Arbeitsgemeinschaft Integrationsunternehmen vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 400 Firmen mit 5000 Mitarbeitern bundesweit. Mit der finanziell vom Staat unterstützten Arbeit in solchen Firmen sollen Betroffene besser als bisher ins geregelte Arbeitsleben integriert werden.

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Chronische Erkrankung kann Ursache für Kleinwuchs sein

Neu-Isenburg (dpa/gms) - Wachstumsstörungen bei Kindern können ein Hinweis auf eine chronische Erkrankung sein. Darauf macht die «Ärzte-Zeitung» aufmerksam. Zudem könne bei nierenkranken Kindern oder Asthmatikern das Wachstum auch durch die für diese Patienten sehr wichtigen Medikamente gehemmt werden.

Deshalb sei es sinnvoll, die Dosierung der Medikamente immer wieder auf die niedrigste effektive Dosis einzustellen. Abhilfe könne zum Beispiel durch eine Verabreichung von Wachstumshormonen geschaffen werden, so die Experten.

Urteil

Darf eine Kommune bei einem Behindertenparkplatz die Parkdauer auf zwei Stunden beschränken? Ja, weil ansonsten die Gefahr bestünde, dass ein Behinderter diese Parkmöglichkeit als Dauerabstellplatz nutzt und somit allen anderen die Chance genommen würde (Baden-Württembergischer Ver-waltungsgerichtshof, Az. 5 Tel.: 69/01).

Behinderter kann Haushaltshilfe absetzen

Würzburg (dpa/gms) - Ein schwerbehinderter Steuerzahler kann jährlich bis zu 924 Euro (1807,19 Mark) für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Darauf weist das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hin.

Das gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) auch für hauswirtschaftliche Arbeiten des Lebensgefährten, der mit dem Behinderten in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt (Az.: III R 36/95).

Dem Gericht zufolge müssen die Partner keinen Dienst- oder Arbeitsvertrag schließen. Bedingung für die Abzugsfähigkeit ist jedoch, dass tatsächlich Zahlungen für erbrachte Hausarbeiten geleistet werden. Das Bundesfinanzministerium will dem IWW zufolge den Abzug aber auf Fälle mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 beschränken (Az.: IV C 4 - S 2285 - 49/01).

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