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Mehr arbeitslose Behinderte Frankfurt/Main (dpa) - Die Arbeitslosigkeit unter Schwerbehinderten in Hessen ist im Jahr 2003 um 13,7 Prozent gestiegen. Waren 2002 noch 10 395 Schwerbehinderte arbeitslos, stieg die Zahl nach Angaben der hessischen Agentur für Arbeit im Jahr 2003 auf 11 819. Das entspreche aber der Tendenz auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, sagte die Behinderten-Expertin Susanne Schrader in Frankfurt/M. In beiden Jahren seien 4,9 Prozent aller Arbeitslosen in Hessen Schwerbehinderte gewesen. Ein sichtbarer Trend ist laut Schrader der Weg in die Selbstständigkeit. Im Jahr 2003 machten sich 348 selbstständig, im Jahr zuvor waren es nur 157. Besonders gefragt war die Handel- und Dienstleistungsbranche. Dort waren insgesamt 30 Prozent der Existenzgründungen zu verzeichnen. Auch in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft wagten einige diesen Schritt. Trotz insgesamt gestiegener Arbeitslosigkeit haben im Jahr 2003 genauso viele Schwerbehinderte eine Arbeit gefunden wie im Vorjahr. In beiden Jahren bekamen jeweils rund 3100 eine neue Stelle oder gründeten eine Existenz. Das bewertete Schrader positiv: «Das zeigt, dass der Arbeitsmarkt im Schwerbehindertenbereich in Bewegung ist.» Eine Verbesserung der Lage erwarte sie aber frühestens Endes dieses Jahres. |
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Studieren mit Behinderungen in Kiel Kiel (dpa) - Thomas Voß kennt die Schwierigkeiten, mit einer starken Behinderung ein Studium zu absolvieren, aus langer Erfahrung. Der Student, der wegen seiner Muskelschwäche nur zwei Finger der rechten Hand und den Kopf bewegen kann, studiert im 20 Semester. Deshalb kann er auch die Veränderungen der Bedingungen für Behinderte bei einem Studium an der Kieler Hochschule gut beurteilen. Vieles habe sich in den vergangenen zehn Jahren verbessert, berichtet Voß. «Anfangs war mit dem Rolli hier gar nichts möglich, die Mensa war nicht zu erreichen.» Nach seiner Erinnerung waren Anfang der 90er Jahre maximal sechs Räume für Rollstuhlfahrer geeignet, heute seien es 14. Die Initiative für eine behindertengerechte Gestaltung der Uni- Gebäude war 1990 von einem Studenten ausgegangen. Zivildienstleistende der Zivildienstschule Kiel-Mettenhof hatten damals den Campus mit Rollis abgefahren und auf die zahlreichen Barrieren hingewiesen, sagt Dita Ogurreck vom Studentenwerk Schleswig-Holstein. Die ersten Umbaumaßnahmen hätten 1992 begonnen. Das Studentenwerk beschäftigte zum selben Zeitpunkt erstmals einen Zivildienstleistenden, der Studierenden mit schweren Behinderungen beim Bewältigen der oft mühsamen Wege für Rollis half. Zur Zeit hat Marvin Gertz drei Studenten, die er entweder zur Vorlesung bringt, dort abholt und in Bus oder Auto setzt oder ihnen anders hilft. Wie viele Studenten mit Behinderungen in Kiel studieren, ist nicht bekannt. Einige wenige haben Rat und Hilfe beim Studentenwerk gesucht. «Andere», erzählt Gertz,«sieht man mal im Rolli auf dem Campus, aber die brauchen meine Hilfe offenbar nicht.» Der Umgang von Hochschulverwaltung, wissenschaftlichem Personal und den Studierenden mit ihren behinderten Kommilitonen scheint in der Regel unproblematisch zu sein, heißt es unisono bei Voß und Gertz. Seminarräume würden verlegt, damit auch der Rolli-Fahrer ohne größere Probleme an der Veranstaltung teilnehmen kann. |
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Behinderte dürfen Haustiere in Wohnung halten Düsseldorf
(dpa) - Behinderte Menschen dürfen im Einzelfall ein Haustier in der
Wohnung halten, auch wenn die Hausordnung dies untersagt. Das geht aus
einem in der «Neuen Juristischen Wochenzeitschrift» veröffentlichten
Urteil des Bayerischen Obersten Landgerichts hervor (Az: 2 Z BR 81/01). Eine
Contergan-geschädigte Arbeitslose hatte trotz Verbots einen Dackel in
der Wohnung gehalten. Die Richter wiesen nun die Klage der Mitbewohner
zurück, die sich durch das Bellen des Hundes belästigt gefühlt
hatten. |
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Der gläserne Sozialfall Bezirk Unterfranken will von geistig Behinderten sensible Daten abfragen Vor gut 20 Jahren wollte der Staat persönliche Daten aller in Deutschland lebenden Menschen systematisch und flächendeckend erfassen. Die geplante „Volkszählung“ rief wütende Proteste hervor. Schließlich stoppte das Bundesverfassungsgericht die Datenerhebung und billigte jedem Menschen das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ zu. Knapp zwei Jahrzehnte später sehen Behindertenverbände, Angehörige behinderter Menschen und Ärzte dieses Recht unterwandert. Geistig behinderte Menschen in Heimen müssen der Bezirksverwaltung künftig detaillierte Informationen über ihre Privat- und Intimsphäre offen legen, um weiterhin Sozialleistungen zu erhalten. Bislang entschieden Ärzte und Heime, welche Leistungen einem Patienten zustehen. Die Bezirksverwaltungen hatten diese Sozialhilfen dann zu finanzieren. In einem Modellprojekt möchte nun der Bezirk Unterfranken nicht mehr nur den „Zahlmeister spielen“, sondern selbst über Art und Höhe der Leistungen entscheiden. In Zukunft besteht er auf detaillierte Angaben. So soll sichergestellt werden, dass Steuergelder „nicht verschwendet“ werden. Anhand eines standardisierten Fragenkatalogs müssen die Betreuer behinderter Menschen einschätzen, ob und wie weit sich diese in der Gesellschaft zurechtfinden. Fragen, etwa nach „Aufrechterhaltung sozialer Beziehung“, „Umgang mit Menstruation“ oder „Umgang mit Inkontinenz“, müssen mit „kann“, „kann mit Schwierigkeiten“ oder „kann nicht“ beantwortet werden. Die ausgefüllten Bögen werden an ein „Expertengremium des Bezirks“ geschickt, das über die Aufwendung entscheidet und den Beschluss dem zuständigen Sachbearbeiter mitteilt. Dieser erhalte aber keine persönlichen Daten, durch die „Zweiteilung der Akte“ bleibe der Datenschutz gewährleistet. Angehörige behinderter Menschen bezweifeln das. Niemand könne vorhersehen, was mit den persönlichen Informationen geschieht – egal, mit welcher „guten Absicht“ sie erhoben wurden. Es sei unzumutbar, Behinderte mit Fragen zu konfrontieren, die ein Gesunder nie beantworten würde. Die Art der „Erfassung“ und „Katalogisierung“ von Menschen, die sich nicht wehren können, ist in den Augen der „Lebenshilfe“ ein schwerer Eingriff in die Menschenwürde. Ein standardisierter Fragebogen sei nicht geeignet, um herauszufinden, wie viel individuelle Hilfe ein Mensch braucht. Barbara Stamm, Ex-Sozialministerin und Vorsitzende der Lebenshilfe Bayern, kündigte an, das Thema im Landtag zur Sprache zu bringen. |
Kindergeld
für behindertes Kind über 27 Jahre
Würzburg
(gms) - Eltern behinderter Kinder haben auch für behinderte, über 27
Jahre alte Kinder Anspruch auf Kindergeld. Voraussetzung ist, dass die
Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres eingetreten ist und dass
das Kind nicht in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten. Darauf macht
das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg unter
Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes in München aufmerksam (Az.:
VI R 56/98). |